Erläutert werden die Besonderheiten des gemeinschaftlichen „Berliner Testaments“. Eingegangen wird auf die sog. Voll- und Schlusserbschaft, die Vor- und Nacherbschaft, die Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente, das Pflichtteilsrecht und die Erbschaftssteuer – also die klassischen Fallen des Berliner Testaments. Referent ist Dr. Wolfgang Buerstedde, Fachanwalt für Erbrecht

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Veranstalter:in

Evangelisches Forum Bonn

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Ev. Friedenskirchengemeinde, Franz-Bücheler-Straße 10, Bonn, DE